Rücktritt/Widerruf

Bei digitalen Gedenkkerzen handelt es sich um digitale Dienstleistungen, die für einen individuell bestimmten Zeitraum erbracht werden.

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Mit dem Erwerb und der Zuweisung der Kerze zu einem Trauerfall stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Der Kunde bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.

Heidelberg, am 7.7.2025

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